BEP Baugenossenschaft des eidg. Personals

Interner Wohnungswechsel

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Wohnungswechsel sind in der BEP unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In einigen Fällen sind interne Umsiedlungen sogar wünschenswert und werden von der BEP gefördert. Insbesondere wenn grössere Wohnungen frei werden und an Familien mit Kindern vermietet werden können.

Wohnungswechsel sind mit Aufwand verbunden

Ein Wohnungswechsel ist immer mit einem Zusatzaufwand verbunden, denn jeder interne Wohnungswechsel zieht einen zweiten nach sich. Der mit einem Wohnungswechsel verbundene personelle und finanzielle Aufwand verdoppelt sich.

Ein Wohnungswechsel aus anderen Gründen als Unter- oder Überbelegung ist zulässig, sofern das Mietverhältnis seit mindestens drei Jahren besteht. Weil damit ein ausserordentlicher administrativer und organisatorischen Aufwand verbunden ist, muss während einem Monat der Mietzins für die alte und die neue Wohnung bezahlt werden (Doppelmonat). Dieser Doppelmonat entfällt, wenn die Geschäftsstelle die alte Wohnung unter Berücksichtigung der Warteliste und des Vermietungsreglements nahtlos wieder vermieten kann.

Während Umsiedlungsphasen (z.B. wegen Ersatzneubauten) müssen Gesuche für so genannte Komfortwechsel zurückgestellt werden.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund von EDV-Umstellungen nimmt die Geschäftsstelle bis Feburar 2025 keine neuen Anmeldungen für die Warteliste «Interner Wohnungswechsel» entgegen.

Weitere Informationen

Vermietungsreglement der BEP

Externe Vermietung

Externe Interessentinnen und Interessenten informieren sich bitte hier.

Beim Planen und Bauen achten wir auf Qualität und Nachhaltigkeit. Entsprechend erhalten und erneuern wir unsere Liegenschaften sorgfältig.